KONWENT

ORGANIZACJI POLSKICH W NIEMCZECH

CHRZEŚCIJAŃSKIE CENTRUM KRZEWIENIA KULTURY, TRADYCJI I JEZYKA POLSKIEGO W NIEMCZECH T.z.,

KONGRES POLONII NIEMIECKIEJ T.z., POLSKA RADA W NIEMCZECH - ZRZESZENIE FEDERALNE T.z,

 

 

 

„POLEN IN DEUTSCHLAND”

Stellungnahme des Bundesverbandes Polnischer Rat in Deutschland e.V.

 

Seit mehreren Jahren haben die Bundesbehörden konsequent eine Politik geführt, die zur Ernennung eines einzigen Partners auf der Seite der polnischen Organisationen geführt hat. Für diesen Zweck haben in den vorigen Jahren u.a. zwei Konferenzen in Travemünde, zwei Konferenzen in Boppard, eine Konferenz in Saarbrücken und ein Seminar in Vlotho stattgefunden. Diese Begegnungen, an denen sich jeweils mehrere zehn Teilnehmer getroffen haben, wurden aus den Haushaltsmitteln der Bundesrepublik Deutschland finanziert. Sie haben dazu geführt, daß ein Dachverband in Form des Bundesverbandes Polnischer Rat in Deutschland gegründet wurde, der im Jahre 1997 als gemeinnütziger Verein gerichtlich eingetragen wurde. Er vereinigte etwa einhundert bisher zerstreute Organisationen.

 

Obwohl damals so angesehene Bundesorganisationen wie: Bund der Polen in Deutschland, Bund der Polen „Eintracht“, Polnischer Kongreß in Deutschland und das Katholische Zentrum für Förderung der Polnischen Kultur, Tradition und Sprache, sich dem Polnischen Rat in Deutschland nicht angeschlossen haben  - jedoch hat das Bundesministerium des Innern mehrfach bekräftigt, daß der Bundesverband Polnischer Rat in Deutschland als der einzige kompetente Partner im Sinne des Art. 20, Abs. 1, des Vertrages zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991, erachtet wird und bleibt.

 

Im Januar 1998 wurde ein neuer Vorsitzender des Polnischen Rates in Deutschland gewählt. Anstelle von Janusz Marchwinski (der zurückgetreten war) hat der Vorstand Alexander Zając gewählt. Seit diesem Moment hat der Vorstand seine privilegierte Stellung als einziger Vertreter der Polonia gegenüber dem Bundesministerium des Inneren aufgegeben, was weitere Integrationsprozesse bei der deutschen Polonia ermöglicht hat.

 

Im April 1998 haben das Katholische Zentrum für Förderung der Polnischen Kultur, Tradition und Sprache e.V., Bund der Polen in Deutschland e.V., Bund der Polen „Eintracht“ e.V., Polnischer Kongreß in Deutschland e.V. und der Bundesverband Polnischer Rat in Deutschland e.V. den  „Konvent der Polnischen Organisationen in Deutschland ins Leben gerufen. Das erste mal in der Nachkriegsgeschichte hat die deutsche Polonia es geschafft sich zu vereinigen. Nur der Bund der Polen in Deutschland e.V. hat bisher dieses Abkommen nicht ratifiziert. Die Regierung der Republik Polen hat den Konvent als Vertreter der Polonia und der Polen in Deutschland anerkannt.

 

Zu derselben Zeit hat das Bundesministerium des Inneren die für den Polnischen Rat in Deutschland vorgesehene Finanzmittel für gesamtdeutsche Kulturprojekte gesperrt.

Vor dem Besuch des Bundeskanzlers Dr. Kohl in Polen hat aber das Ministerium seine Entscheidung zurückgezogen, unter der Bedingung, daß die Bewilligung von Finanzmitteln davon abhängig gemacht wird, daß die Projekte durch die Herren Janusz Marchwinski und Michael Weintraub genehmigt würden. Im August hat der Bundesminister des Inneren Manfred Kanther während seines Besuchs in Polen diese Entscheidung

 

 

zurückgenommen und erklärt gleichzeitig, daß die Behörden der Bundesrepublik Deutschland den Konvent als Vertreter der deutschen Polonia anerkennen.

Ungeachtet dessen hat das Ministerium weiterhin die Projekte des Polnischen Rates zurückgewiesen und ihre Entscheidung damit begründet, daß der Vorstand des Polnischen Rates seine Beschlüsse nicht einstimmig gefaßt habe. 

Diese Politik hat dazu geführt, daß der größte Teil von 400 Tsd. DM, die für die Polonia 1988 bewilligt wurden, einfach verloren gegangen ist. Der Vorstand des Polnischen Rates in Deutschland wartet bis heute auf eine Antwort auf seine Schreiben von Oktober, November, Dezember ’98 sowie Januar und Februar ´99. Die deutsche Behörden haben trotz ihrer vorherigen Zusicherungen, die weitere Finanzierung des Büros des Polnischen Rates in Deutschland verweigert, was in den Augen der Polonia eine Bestätigung dafür ist, daß die finanzielle Unterstützung davon abhängig war ob als Vorsitzender der Janusz Marchwinski tätig war.

 

Noch im September 1998 auf einem Treffen im Bundestag, in Gegenwart von Vertretern des polnischen Senats und Sejm, haben die Vertreter der deutschen Behörden beteuert, daß die Probleme der deutschen Polonia mit der Wahl eines einzigen Gesprächspartners ihr Ende haben werden.

Sobald dies der Fall war, hat der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und Medien, der als Rechtsnachfolger die Kompetenzen von dem Bundesminister des Inneren übernommen hat, der Polonia ganz neue - drastisch widersprechende den bisherigen - Bedingungen für die Finanzierung der Kulturprojekte im laufenden Jahr aufgestellt.

Seine Entscheidung hat er damit begründet, daß die Polonia es nicht geschafft hat, eine zentrale Organisation zu bilden, welche alle Vereine, die die polnische Kultur, Tradition und Sprache pflegen, zusammenfügt.

 

Uns wurde unerwartet und einseitig eine Regel aufgezwungen, daß jede Organisation allein, unmittelbar Anträge auf finanzielle Unterstützung der Projekte stellen kann, welche uns jeglichen Einfluß auf eine sinnvolle Realisierung der Vertragsziele nimmt und höchst begründeten Verdacht auf den Willen der Manipulation mit unseren Organisationen schürt. Es ist ja eine klassische Anwendung der Devise „teile und herrsche“, die jedoch einem modernen Rechtsstaat fremd sein sollte.

 

Die Behörden der Bundesrepublik Deutschland verweigern konsequent ein Treffen mit den Vertretern der polnischen Minderheit und beantworten nicht unsere Schreiben. Das Amt des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und Medien geht nicht auf das Angebot der Gespräche mit dem Konvent der Polnischen Organisationen in Deutschland ein, das auch durch die Vermittlung des Polnischen Botschafters an ihn gerichtet wird. 

 

In dieser Situation sehen wir uns gezwungen eindeutig festzustellen, daß die Bundesbehörden keinen guten Willen bei der Realisierung des Vertrages zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991, und insbesondere der Vorschriften der Art. 20 und 21 zeigen. 

 

Wir protestieren kategorisch gegen solche Politik und rufen die kompetente Behörden und Ämter der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen als Vertragspartei dazu auf, schnell und wirksam zu reagieren, damit diese für uns so lebenswichtige Vertragsregelungen gebührend realisiert werden.

 

In der gegenwärtigen Situation zeichnet sich eine entschiedene Disproportion zwischen der deutschen Minderheit in Polen und der polnischen Minderheit in Deutschland ab, die sich insbesondere bei dem Zugang zu Finanzmitteln und Medien äußert.

 

 

Hierzu einige Beispiele:

 

 

Finanzierung der kulturellen Tätigkeit der polnischen und deutschen Minderheiten

 

Deutsche Minderheit in Polen wird aus den Haushaltsmitteln des Büros für die Kultur der Nationalen Minderheiten finanziert:

                -  die polnische Seite Stellt keine Bedingungen für die Finanzierung nur einer Organisation;

                -  es werden alle Projekte finanziert, auch die mit regionaler Bedeutung.

 

Polnische Minderheit in Deutschland wurde aus den Haushaltsmitteln des Bundesministerium des Innern und jetzt des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und Medien finanziert:

-  die deutsche Seite hat eine Bedingung gestellt, daß sie nur eine Organisation bezuschussen wird und dann als solche Organisation gegründet wurde, hat sie ihren Standpunkt geändert;

-  sie finanziert nur Kulturprojekte mit einer gesamtdeutschen Bedeutung, alle andere Projekte müssen an die Kultusministerien der einzelnen Länder gerichtet werden, die wegen ihrer finanziellen Schwierigkeiten meistens eine Absage erteilen;

-  Projekte über Sprachunterricht werden von den Kultusministerien der Länder finanziert - dies betrifft aber nicht die „Sonntagsschulen“, die von diesen Ministerien nicht anerkannt werden;

-  im Jahre 1998 hat das BMI öfters die Kriterien für die Bewilligung von Finanzmitteln geändert (von der Anforderung der ausschließlichen Begutachtung der Projekte durch J. Marchwinski und M. Weintraub, bishin zu der Anforderung der einstimmigen Begutachtung der Projekte durch den neunköpfigen Vorstand), was in Wirklichkeit das Disponieren mit den bewilligten Mitteln unmöglich gemacht hat;

-  das BMI hat ständig betont, daß die polnische Minderheit in Deutschland keine Rechtsansprüche auf die finanzielle Unterstützung hat!

 

 

Finanzmittel bewilligt für die deutsche Minderheit in Polen im Jahre 1998:

 

Bewilligt:    368 000 ZŁ*

 

1.    Towarzystwo Społeczno-Kulturalne Niemców na Śląsku Opolskim                              218000 ZŁ

2.    Związek Młodzieży Mniejszości Niemieckiej                                                                          9000 

3.    Klub Samorządowy                                                                                                                     53000 ZŁ

4.    Towarzystwo Społeczno-Kulturalne Niemców woj. Katowickiego                                     5000 

5.    Stowarzyszenie Mazurskie                                                                                                       22000 

6.    Konserwatorium im. Josepha von Eichendorffa                                                                 24000 

7.    Związek Stowarzyszeń Ludności Niemieckiej w byłych Prusach Wschodnich            11000 

8.    Towarzystwo Społeczno-Kulturalne Mniejszości Niemieckiej w Szczecinie                    5000 

9.    Niemiecka Wspólnota „Pojednanie i Przyszłość”                                                                12000 

10. Stowarzyszenie Autorów i Twórców Mniejszości Niemieckiej w Polsce                          2000 

11. Olsztyńskie Stowarzyszenie Mniejszości Niemieckiej                                                          4000 

 

Finanzmittel bewilligt für die polnische Minderheit in Deutschland im Jahre 1998:

 

Bewilligt:      354 086 DM

 

1.   Für Projekte, die durch J. Marchwinski und M. Weintraub begutachtet wurden          306636 DM

2.   Bundesverband Polnischer Rat in Deutschland e.V.                                                            47450 DM

3.   Polnischer Kongress in Deutschland e.V.                                                                                      0 DM

4.   Katholisches Zentrum für Förderung der Polnischen Tradition, Kultur und Sprache e.V.        0 DM

5.   Bund der Polen „Eintracht“ in BRD e.V.                                                                                          0 DM

6.   Bund der Polen in Deutschland e.V.                                                                                                0 DM

 

 

Presse, Verlage, Medien*

 

IN POLEN

 

Presse

 

Die polnische Seite finanziert folgende Verlage:

 

1.   Schlesiches Wochenblatt                                                                                        200000 ZŁ

2.   Masurische Storchenpost                                                                                          12000 ZŁ

3.   Hoffnung                                                                                                                        12000 ZŁ

4.   Oberschlesiches Bulletin/Mitteilungsblatt                                                             11000 ZŁ

5.   Kwartalniki konserwatorium J. von Eichendorffa                                                   24000 ZŁ

 

Radio und Fernsehen

 

Die deutsche Minderheit in Polen hat ungehinderten Zugang zu den Massmedien.   

Sowohl in Katowice („Oberschlesien Journal”) als auch in Opole realisiert sie und sendet eigene Fernseh- und Radioprogramme.

 

*  Angaben lt. Ministerium für Kultur und Kunst, angegeben auf der Sitzung des Sejm-Ausschusses für  Nationale und Ethnische Minderheiten am 26 Oktober

1998

 

 

 

IN DEUTSCHLAND

 

Presse

 

Bis jetzt hat die deutsche Seite ihr Versprechen für die Finanzierung einer gesamtdeutschen Zeitung in polnischer Sprache nicht eingelöst. Sie hat auch keine Finanzmittel für „Biuletyn Polskiej Rady w Niemczech“ bewilligt, das von dem Klub der Katholischen Intelligenz in Berlin geleitet wurde, sowie für andere polnische Veröffentlichungen, wie z.B.:

 

Biuletyn Kongresu Polonii Niemieckiej

Głos Polski

Ogniwo

Słowo

 

Radio und Fernsehen

 

 Die deutsche Seite verweigert uns den Zugang zum Fernsehen und Radio.  

 Die Einspeisung von TV Polonia in die Kabelnetze stößt auf große Schwierigkeiten.

 

 

 

Bildung und Pflege der Sprache

 

 

IN POLEN*

 

Deutsch als Fremdsprache ist in Polen sehr verbreitet und wird von über 1,7 Mio. Personen gelernt.

 

Deutsch als Muttersprache wird unterrichtet in:

                8 Kindergärten 

2 zweisprachigen Kindergärten

                5 Vorbereitungsklassen

                4 Grundschulen

         259 Grundschulen zusätzlich als Muttersprache

                1 Gymnasium

1 Gymnasium mit zusätzlicher Muttersprache

 

      davon machen 26 228 Schüler Gebrauch.

* Angaben lt. Ministerium für  Nationalbildung, angegeben auf der Sitzung des Sejm-Ausschusses für  Nationale und Ethnische Minderheiten am 3 März 1998

 

 

IN DEUTSCHLAND*

 

Polnisch als Fremdsprache wird praktisch in keiner deutschen öffentlichen Schule unterrichtet.

 

Polnisch als Muttersprache wird nur in einigen Bundesländern unterrichtet:

 

                600 Kinder lernen in Hamburg und Bremen (Klassen 1 - 6)

800 Kinder lernen in Nordrhein-Westfalen (Klassen 1 -10)

100 Kinder lernen in Hannover

400 Kinder lernen in Berlin (Schulverein „Oswiata“)

 

davon machen ca. 2 000 Schüler Gebrauch.                                                         *Angaben lt. Polnischer Konsulat in Köln                       

 

Die Angelegenheit des Unterrichts der polnischen Sprache als Muttersprache bleibt bisher in Deutschland praktisch nicht geregelt. Soweit man in Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen gewisse Fortschritte verzeichnen kann, dann trifft man in den übrigen Bundesländern weiterhin auf Schwierigkeiten.

Eine fehlende rechtliche Regulierung hat das Landesministerium für Schulwesen in Düsseldorf dazu gezwungen, die polnische Sprache in das Programm des „muttersprachlichen Ergänzungsunterrichts“ einzubeziehen, das für die Kinder von Gastarbeitern vorgesehen wurde. Und so findet der Unterricht der polnischen Sprache seit Ende 1997 in folgenden Städten statt: Bielefeld, Viersen, Düsseldorf, Neuss, Köln, Bonn und Bergisch-Gladbach.

Ein ständiges Problem für die Mehrheit der „Spätaussiedler“ ist die Artikulierung gegenüber den deutschen Behörden des Bedürfnisses für Polnisch-Unterricht. Es ist dann viel einfacher den Unterricht in einem von Katholischen Zentren für Förderung der Polnischen Tradition, Kultur und Sprache in Anspruch zu nehmen.

Die Nachfrage auf solche Art von Unterricht ist sehr groß. Obwohl diesen Unterricht etwa 6 Tsd. Kinder in Anspruch nehmen, fehlen dafür ständig Finanzmittel. Dieses Problem wurde mehrmals von der polnischen Minderheit artikuliert, doch die deutsche Seite kann dies seit mehreren Jahren nicht bewältigen und diese Art von Unterricht wird bisher von der deutschen Seite nicht finanziert.

 

Diese Disproportion sollte man im Interesse beider Minderheiten schnellstmöglich beseitigen.

 

 

Eschweiler, März 1999