KONWENT
ORGANIZACJI POLSKICH W NIEMCZECH
CHRZEŚCIJAŃSKIE CENTRUM
KRZEWIENIA KULTURY, TRADYCJI I JEZYKA POLSKIEGO W NIEMCZECH T.z.,
KONGRES POLONII NIEMIECKIEJ T.z.,
POLSKA RADA W NIEMCZECH - ZRZESZENIE FEDERALNE T.z,
„POLEN
IN DEUTSCHLAND”
Stellungnahme
des Bundesverbandes Polnischer Rat in Deutschland e.V.
Seit mehreren Jahren haben die Bundesbehörden konsequent eine Politik
geführt, die zur Ernennung eines einzigen Partners auf der Seite der
polnischen Organisationen geführt hat. Für diesen Zweck haben in den vorigen
Jahren u.a. zwei Konferenzen in Travemünde, zwei Konferenzen in Boppard, eine
Konferenz in Saarbrücken und ein Seminar in Vlotho stattgefunden. Diese
Begegnungen, an denen sich jeweils mehrere zehn Teilnehmer getroffen haben,
wurden aus den Haushaltsmitteln der Bundesrepublik Deutschland finanziert. Sie
haben dazu geführt, daß ein Dachverband in Form des Bundesverbandes
Polnischer Rat in Deutschland gegründet wurde, der im Jahre 1997 als
gemeinnütziger Verein gerichtlich eingetragen wurde. Er vereinigte etwa
einhundert bisher zerstreute Organisationen.
Obwohl damals so angesehene
Bundesorganisationen wie: Bund der Polen in Deutschland, Bund der Polen „Eintracht“,
Polnischer Kongreß in Deutschland und das Katholische Zentrum für Förderung
der Polnischen Kultur, Tradition und Sprache, sich dem Polnischen Rat in
Deutschland nicht angeschlossen haben -
jedoch hat das Bundesministerium des Innern mehrfach bekräftigt, daß der
Bundesverband Polnischer Rat in Deutschland als der einzige kompetente Partner
im Sinne des Art. 20, Abs. 1, des Vertrages zwischen der Republik Polen und
der Bundesrepublik Deutschland über gute Nachbarschaft und freundschaftliche
Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991, erachtet wird und bleibt.
Im Januar 1998 wurde ein neuer
Vorsitzender des Polnischen Rates in Deutschland gewählt. Anstelle von Janusz
Marchwinski (der zurückgetreten war) hat der Vorstand Alexander Zając
gewählt. Seit diesem Moment hat der Vorstand seine privilegierte Stellung als
einziger Vertreter der Polonia gegenüber dem Bundesministerium des Inneren
aufgegeben, was weitere Integrationsprozesse bei der deutschen Polonia
ermöglicht hat.
Im April 1998 haben das Katholische
Zentrum für Förderung der Polnischen Kultur, Tradition und Sprache e.V.,
Bund der Polen in Deutschland e.V., Bund der Polen „Eintracht“ e.V.,
Polnischer Kongreß in Deutschland e.V. und der Bundesverband Polnischer Rat
in Deutschland e.V. den „Konvent
der Polnischen Organisationen in Deutschland ins Leben gerufen. Das erste mal
in der Nachkriegsgeschichte hat die deutsche Polonia es geschafft sich zu
vereinigen. Nur der Bund der Polen in Deutschland e.V. hat bisher dieses
Abkommen nicht ratifiziert. Die Regierung der Republik Polen hat den Konvent
als Vertreter der Polonia und der Polen in Deutschland anerkannt.
Zu derselben Zeit hat das
Bundesministerium des Inneren die für den Polnischen Rat in Deutschland
vorgesehene Finanzmittel für gesamtdeutsche Kulturprojekte gesperrt.
Vor dem Besuch des Bundeskanzlers Dr. Kohl in Polen hat
aber das Ministerium seine Entscheidung zurückgezogen, unter der Bedingung,
daß die Bewilligung von Finanzmitteln davon abhängig gemacht wird, daß die
Projekte durch die Herren Janusz Marchwinski und Michael Weintraub genehmigt
würden. Im August hat der Bundesminister des Inneren Manfred Kanther während
seines Besuchs in Polen diese Entscheidung
zurückgenommen und erklärt gleichzeitig, daß die
Behörden der Bundesrepublik Deutschland den Konvent als Vertreter der
deutschen Polonia anerkennen.
Ungeachtet dessen hat das Ministerium weiterhin die
Projekte des Polnischen Rates zurückgewiesen und ihre Entscheidung damit
begründet, daß der Vorstand des Polnischen Rates seine Beschlüsse nicht
einstimmig gefaßt habe.
Diese Politik hat dazu geführt, daß der größte Teil
von 400 Tsd. DM, die für die Polonia 1988 bewilligt wurden, einfach verloren
gegangen ist. Der Vorstand des Polnischen Rates in Deutschland wartet bis
heute auf eine Antwort auf seine Schreiben von Oktober, November, Dezember ’98
sowie Januar und Februar ´99. Die deutsche Behörden haben trotz ihrer
vorherigen Zusicherungen, die weitere Finanzierung des Büros des Polnischen
Rates in Deutschland verweigert, was in den Augen der Polonia eine
Bestätigung dafür ist, daß die finanzielle Unterstützung davon abhängig
war ob als Vorsitzender der Janusz Marchwinski tätig war.
Noch im September 1998 auf einem Treffen im Bundestag, in
Gegenwart von Vertretern des polnischen Senats und Sejm, haben die Vertreter
der deutschen Behörden beteuert, daß die Probleme der deutschen Polonia mit
der Wahl eines einzigen Gesprächspartners ihr Ende haben werden.
Sobald dies der Fall war, hat der
Bevollmächtigte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und
Medien, der als Rechtsnachfolger die Kompetenzen von dem Bundesminister des
Inneren übernommen hat, der Polonia ganz neue - drastisch widersprechende den
bisherigen - Bedingungen für die Finanzierung der Kulturprojekte im laufenden
Jahr aufgestellt.
Seine Entscheidung hat er damit
begründet, daß die Polonia es nicht geschafft hat, eine zentrale
Organisation zu bilden, welche alle Vereine, die die polnische Kultur,
Tradition und Sprache pflegen, zusammenfügt.
Uns
wurde unerwartet und einseitig eine Regel aufgezwungen, daß jede Organisation
allein, unmittelbar Anträge auf finanzielle Unterstützung der Projekte
stellen kann, welche uns jeglichen Einfluß auf eine sinnvolle Realisierung
der Vertragsziele nimmt und höchst begründeten Verdacht auf den Willen der
Manipulation mit unseren Organisationen schürt. Es ist ja eine klassische
Anwendung der Devise „teile und herrsche“, die jedoch einem modernen
Rechtsstaat fremd sein sollte.
Die
Behörden der Bundesrepublik Deutschland verweigern konsequent ein Treffen mit
den Vertretern der polnischen Minderheit und beantworten nicht unsere
Schreiben. Das Amt des Bevollmächtigten der Bundesregierung für
Angelegenheiten der Kultur und Medien geht nicht auf das Angebot der
Gespräche mit dem Konvent der Polnischen Organisationen in Deutschland ein,
das auch durch die Vermittlung des Polnischen Botschafters an ihn gerichtet
wird.
In
dieser Situation sehen wir uns gezwungen eindeutig festzustellen, daß die
Bundesbehörden keinen guten Willen bei der Realisierung des Vertrages
zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik Deutschland über gute
Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991, und
insbesondere der Vorschriften der Art. 20 und 21 zeigen.
Wir protestieren kategorisch gegen
solche Politik und rufen die kompetente Behörden und Ämter der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen als Vertragspartei dazu auf,
schnell und wirksam zu reagieren, damit diese für uns so lebenswichtige
Vertragsregelungen gebührend realisiert werden.
In der gegenwärtigen Situation
zeichnet sich eine entschiedene Disproportion zwischen der deutschen
Minderheit in Polen und der polnischen Minderheit in Deutschland ab, die sich
insbesondere bei dem Zugang zu Finanzmitteln und Medien äußert.
Hierzu
einige Beispiele:
Finanzierung
der kulturellen Tätigkeit der polnischen und deutschen Minderheiten
Deutsche Minderheit
in Polen wird aus den Haushaltsmitteln des Büros für die Kultur der
Nationalen Minderheiten finanziert:
- die polnische Seite
Stellt keine Bedingungen für die Finanzierung nur einer Organisation;
- es werden alle Projekte
finanziert, auch die mit regionaler Bedeutung.
Polnische Minderheit
in Deutschland wurde aus den Haushaltsmitteln des Bundesministerium des Innern
und jetzt des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Angelegenheiten der
Kultur und Medien finanziert:
-
die deutsche Seite hat eine Bedingung gestellt, daß sie nur eine
Organisation bezuschussen wird und dann als solche Organisation gegründet
wurde, hat sie ihren Standpunkt geändert;
-
sie finanziert nur Kulturprojekte mit einer gesamtdeutschen Bedeutung,
alle andere Projekte müssen an die Kultusministerien der einzelnen Länder
gerichtet werden, die wegen ihrer finanziellen Schwierigkeiten meistens eine
Absage erteilen;
-
Projekte über Sprachunterricht werden von den Kultusministerien der
Länder finanziert - dies betrifft aber nicht die „Sonntagsschulen“, die
von diesen Ministerien nicht anerkannt werden;
-
im Jahre 1998 hat das BMI öfters die Kriterien für die Bewilligung
von Finanzmitteln geändert (von der Anforderung der ausschließlichen
Begutachtung der Projekte durch J. Marchwinski und M. Weintraub, bishin zu der
Anforderung der einstimmigen Begutachtung der Projekte durch den neunköpfigen
Vorstand), was in Wirklichkeit das Disponieren mit den bewilligten Mitteln
unmöglich gemacht hat;
-
das BMI hat ständig betont, daß die polnische Minderheit in
Deutschland keine Rechtsansprüche auf die finanzielle Unterstützung hat!
Finanzmittel
bewilligt für die deutsche Minderheit in Polen im Jahre 1998:
Bewilligt: 368
000 ZŁ*
1.
Towarzystwo Społeczno-Kulturalne Niemców na
Śląsku Opolskim
218000 ZŁ
2.
Związek Młodzieży Mniejszości
Niemieckiej
9000
ZŁ
3.
Klub Samorządowy
53000 ZŁ
4.
Towarzystwo Społeczno-Kulturalne Niemców woj.
Katowickiego
5000
ZŁ
5.
Stowarzyszenie Mazurskie
22000 ZŁ
6.
Konserwatorium
im. Josepha von Eichendorffa
24000 ZŁ
7.
Związek Stowarzyszeń Ludności Niemieckiej w
byłych Prusach Wschodnich
11000 ZŁ
8.
Towarzystwo Społeczno-Kulturalne Mniejszości
Niemieckiej w Szczecinie
5000
ZŁ
9.
Niemiecka Wspólnota „Pojednanie i Przyszłość”
12000 ZŁ
10.
Stowarzyszenie Autorów i Twórców Mniejszości
Niemieckiej w Polsce
2000
ZŁ
11.
Olsztyńskie Stowarzyszenie Mniejszości
Niemieckiej
4000 ZŁ
Finanzmittel
bewilligt für die polnische Minderheit in Deutschland im Jahre 1998:
Bewilligt:
354 086 DM
1.
Für
Projekte, die durch J. Marchwinski und M. Weintraub begutachtet wurden
306636 DM
2.
Bundesverband
Polnischer Rat in Deutschland e.V.
47450 DM
3.
Polnischer
Kongress in Deutschland e.V.
0 DM
4.
Katholisches
Zentrum für Förderung der Polnischen Tradition, Kultur und Sprache e.V.
0 DM
5.
Bund
der Polen „Eintracht“ in BRD e.V.
0 DM
6.
Bund
der Polen in Deutschland e.V.
0 DM
Presse,
Verlage, Medien*
IN POLEN
Presse
Die polnische Seite finanziert
folgende Verlage:
1.
Schlesiches
Wochenblatt
200000 ZŁ
2.
Masurische
Storchenpost
12000 ZŁ
3.
Hoffnung
12000 ZŁ
4.
Oberschlesiches
Bulletin/Mitteilungsblatt
11000 ZŁ
5.
Kwartalniki
konserwatorium J. von Eichendorffa
24000 ZŁ
Radio
und Fernsehen
Die deutsche Minderheit in Polen
hat ungehinderten Zugang zu den Massmedien.
Sowohl in Katowice („Oberschlesien
Journal”) als auch in Opole realisiert sie und sendet eigene Fernseh- und
Radioprogramme.
*
Angaben lt. Ministerium für Kultur und Kunst, angegeben auf der
Sitzung des Sejm-Ausschusses für Nationale
und Ethnische Minderheiten am 26 Oktober
1998
IN DEUTSCHLAND
Presse
Bis jetzt hat die deutsche Seite
ihr Versprechen für die Finanzierung einer gesamtdeutschen Zeitung in
polnischer Sprache nicht eingelöst. Sie hat auch keine Finanzmittel für „Biuletyn
Polskiej Rady w Niemczech“ bewilligt, das von dem Klub der Katholischen
Intelligenz in Berlin geleitet wurde, sowie für andere polnische
Veröffentlichungen, wie z.B.:
Biuletyn Kongresu
Polonii Niemieckiej
Głos Polski
Ogniwo
Słowo
Radio
und Fernsehen
Die
deutsche Seite verweigert uns den Zugang zum Fernsehen und Radio.
Die
Einspeisung von TV Polonia in die Kabelnetze stößt auf große
Schwierigkeiten.
Bildung und Pflege der Sprache
IN POLEN*
Deutsch als Fremdsprache ist in
Polen sehr verbreitet und wird von über 1,7 Mio. Personen gelernt.
Deutsch als Muttersprache wird
unterrichtet in:
8 Kindergärten
2
zweisprachigen Kindergärten
5 Vorbereitungsklassen
4 Grundschulen
259 Grundschulen zusätzlich als Muttersprache
1 Gymnasium
1
Gymnasium mit zusätzlicher Muttersprache
davon machen 26 228 Schüler
Gebrauch.
* Angaben
lt. Ministerium für Nationalbildung,
angegeben auf der Sitzung des Sejm-Ausschusses für Nationale und Ethnische Minderheiten am 3 März 1998
IN DEUTSCHLAND*
Polnisch als Fremdsprache wird
praktisch in keiner deutschen öffentlichen Schule unterrichtet.
Polnisch als Muttersprache wird nur
in einigen Bundesländern unterrichtet:
600 Kinder lernen in Hamburg und Bremen (Klassen 1 - 6)
800
Kinder lernen in Nordrhein-Westfalen (Klassen 1 -10)
100
Kinder lernen in Hannover
400
Kinder lernen in Berlin (Schulverein „Oswiata“)
davon machen ca. 2 000 Schüler Gebrauch.
*Angaben
lt. Polnischer Konsulat in Köln
Die Angelegenheit des Unterrichts
der polnischen Sprache als Muttersprache bleibt bisher in Deutschland
praktisch nicht geregelt. Soweit man in Bremen, Hamburg und
Nordrhein-Westfalen gewisse Fortschritte verzeichnen kann, dann trifft man in
den übrigen Bundesländern weiterhin auf Schwierigkeiten.
Eine fehlende rechtliche
Regulierung hat das Landesministerium für Schulwesen in Düsseldorf dazu
gezwungen, die polnische Sprache in das Programm des „muttersprachlichen
Ergänzungsunterrichts“ einzubeziehen, das für die Kinder von Gastarbeitern
vorgesehen wurde. Und so findet der Unterricht der polnischen Sprache seit
Ende 1997 in folgenden Städten statt: Bielefeld, Viersen, Düsseldorf, Neuss,
Köln, Bonn und Bergisch-Gladbach.
Ein ständiges Problem für die
Mehrheit der „Spätaussiedler“ ist die Artikulierung gegenüber den
deutschen Behörden des Bedürfnisses für Polnisch-Unterricht. Es ist dann
viel einfacher den Unterricht in einem von Katholischen
Zentren für Förderung der Polnischen Tradition, Kultur und Sprache in
Anspruch zu nehmen.
Die Nachfrage auf solche Art von
Unterricht ist sehr groß. Obwohl diesen Unterricht etwa
6 Tsd. Kinder in Anspruch nehmen, fehlen dafür ständig Finanzmittel.
Dieses Problem wurde mehrmals von der polnischen Minderheit artikuliert, doch
die deutsche Seite kann dies seit mehreren Jahren nicht bewältigen und diese
Art von Unterricht wird bisher von der deutschen Seite nicht finanziert.
Diese
Disproportion sollte man im Interesse beider Minderheiten schnellstmöglich
beseitigen.
Eschweiler, März 1999